Einordnung
Sie dient ausschließlich der Einordnung, auf welcher Entscheidungsebene sich ein Projekt befindet und ob eine externe Bewertung der Entscheidungslogik sinnvoll ist.
Nicht jedes Projekt benötigt diese Einordnung. Und nicht jede Einordnung führt zu einer Beauftragung.
Eine Einordnung klärt:
ob Entscheidungskorridore noch definierbar sind
oder ob eine andere Entscheidungsebene erforderlich ist
Eine Einordnung ist keine Lösungssuche, sondern eine Prüfung der Entscheidbarkeit.
Die Bewertung von Entscheidungslogiken erfordert vollständige Einsicht in projektrelevante Unterlagen, Daten und Annahmen.
Dazu gehören auch wirtschaftlich, strategisch und rechtlich sensible Informationen.
Diese Einsicht ist keine Besonderheit, sondern Voraussetzung für eine belastbare externe Entscheidungsbewertung – vergleichbar mit der Arbeit externer Instanzen in Finanzierung, Restrukturierung oder Unternehmensberatung.
