Ebene 3 – Freigabe oder Abbruch eines Bauprojekts
Einordnung
Auf dieser Ebene ist die Komplexität nicht mehr reduzierbar.
Kosten-, Termin- und Produktionsrisiken sind vollständig verschränkt.
Jede weitere operative oder beratende Entscheidung würde die Situation fälschlich vereinfachen.
Hier geht es nicht mehr darum, Entscheidungen besser zu machen,
sondern darum, sie überhaupt noch verantwortbar treffen zu können.
Diese Ebene entspricht in ihrer Entscheidungslogik der eines IDW-S6-Sanierungsgutachtens.
Typische Situationen
Konstellation 1 – Kostenabweichungen ohne konsistente Gesamteinordnung
+Es treten signifikante Kostenveränderungen auf. Operative Begründungen liegen vor.
Eine systematische Bewertung der Wechselwirkungen fehlt.
Unter diesen Bedingungen ist nicht belastbar bewertbar, ob das Projekt noch freigabefähig ist oder ob Fortschreibung die Entscheidung ersetzt.
Konstellation 2 – Entkopplung von Projekt- und Finanzierungslogik
+Das Projekt entwickelt sich operativ weiter. Verträge sind wirksam, Leistungen werden erbracht.
Gleichzeitig verändern sich Finanzierungsannahmen oder Kapitalverfügbarkeit.
Freigabefähigkeit setzt belastbare Annahmen voraus – nicht nur operative Kontinuität.
Konstellation 3 – Formale Stabilität, strukturelle Erosion
+Das Projekt erscheint geordnet. Rollen sind besetzt, Prozesse laufen.
Gleichzeitig verlieren zentrale Annahmen schrittweise ihre Stabilität. Optimierung wird zur Ersatzhandlung für fehlende Entscheidungsfähigkeit.
Freigabefähigkeit bedeutet hier: dass Annahmen überprüfbar, Risiken bewertbar und Entscheidungen legitimierbar bleiben.
Ist diese Grundlage nicht mehr gegeben, wird Korrektur zur rationalen Entscheidung.
Abgrenzung
Projektsteuerung und Beratung verbleiben in Klärungs- und Zuordnungslogiken.
Ich beurteile, ob eine Entscheidung freigabefähig ist – oder nicht.
Es geht nicht um Maßnahmen, sondern um die Frage der Fortführungsfähigkeit.
Hier beginnt Verantwortung.